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   BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05   

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BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05 (https://dejure.org/2006,35457)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05 (https://dejure.org/2006,35457)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2006 - 33 W (pat) 98/05 (https://dejure.org/2006,35457)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; ähnlich BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung weiter solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; ähnlich BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung weiter solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 22.11.2000 - 29 W (pat) 261/00
    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    Der Begriff "Börse" hat in den letzten Jahren allerdings eine Bedeutungserweiterung dahingehend erfahren, dass er als Hinweis auf einen Markt- und Handelsplatz verwendet wird, der über das Internet erreichbar ist (vgl. insoweit auch BPatG, 29 W (pat) 261/00 Beschluss vom 22. November 2000 - onlineDruckBörse).
  • BPatG, 25.02.2003 - 33 W (pat) 368/02
    Auszug aus BPatG, 21.03.2006 - 33 W (pat) 98/05
    (ähnlich auch BPatG, 33 W (pat) 368/02 Beschluss vom 25. Februar 2003 - DIE PARKETTBÖRSE; BPatG, 12 W (pat) 36/96 Beschluss vom 20. September 1996 - Hallenbörse).
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